Nachdem Manfred Wendt, offenbar wegen Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Präsidiums sein Amt niedergelegt hatte, wurde Dr. Jürgen Kohns neuer Präsident. Nun begann eine neue Zeitrechnung, und zwar die der Konfrontation zwischen MGC Präsidium und Platzeigentümer. Dem Platzeigentümer wurden weitere Baumaßnahmen auf seinem verpachteten Gelände untersagt und er wurde sogar durch die Aufstellung und Herausgabe eines sogen. Handouts seitens des Präsidiums zusätzlich auch noch diffamiert. Das war natürlich schade und bleibt umso unverständlicher, weil ja gerade der Club, vertreten durch seinen Präsidenten, laut Pachtvertrag verpflichtet ist, den Platz nach den Kriterien eines international anerkannten Meisterschaftsplatz vorzuhalten.
Die Folge war ein gewaltiger Sanierungsstau bezüglich der gesamten Golfanlage, trotz vorliegender Gutachten, die einen dringenden Handlungsbedarf erforderlich machten. Denn 2013 hatten erneut die Gutachter Dr. Hardt und Schneider aus Stuttgart unterstützt von Georg Armbruster aus Stadtbergen, diesmal im Auftrag des Platzeigners, die Anlage einer umfangreichen Begutachtung unterzogen. Hierbei wurde eine sehr detaillierte, umfangreiche Mängelliste bezüglich der Gesamtanlage einschließlich Bauhof, Waschplatz und Geräteausstattung erstellt. Der speziell mit den Grüns beschäftigte Georg Armbruster kam zu folgendem Ergebnis:
Auf Grund der durchgeführten Untersuchungen ist festzustellen, dass der Aufbau der überprüften Greens und Abschläge des Golfplatzes in Bad Ems in Mindestanforderungen der FLL-Golfplatzbaurichtlinie nicht erfüllen. Um das Ziel zu verwirklichen, einen Golfplatz mit optimalen Spielbedingungen zu erreichen, ist der Umbau der Greens und Abschläge unabdingbar.
Der Platzeigner versuchte nun durch eine vorzeitige Kündigung des Pachtvertrages die Hoheit über sein Gelände zu bekommen, um weiterhin selbst und auf eigene Rechnung, tätig werden zu können. Das erledigte sich allerdings sehr schnell, denn die Klage wurde rein formal wegen zu kurzfristiger Abmahnung aufgrund des sehr langfristigen Pachtverhältnisses gar nicht zugelassen.
Dann aber zeigte das Clubpräsidium sein ganzes Machtgehabe um mit der Schlagzeile „Platzverkauf an Ehl sittenwidrig?“ den Verkauf durch die Staatsbad GmbH als ungültig zu erklären. Auch wenn sich die Klage gegen die Staatsbad richtete, waren die Schlagzeilen in der Öffentlichkeit stets gegen den Käufer Ehl gerichtet. Dabei blieb der Sinn der Klage für den Club kurios. Denn hätte der Club gewonnen, hätte die Staatsbad den Verkauf mit Entschädigung rückabwickeln müssen um dann den Platzverkauf neu auszuschreiben.
Nachdem das Präsidium in einer weiteren, selbstherrlichen Entscheidung den Platzeigner aus dem Club geworfen hatte, sah es seine weitere Aufgabe, unterstützt von einer kleinen Gruppe, wohl hauptsächlich darin, clubintern und öffentlich gegen diesen zu polemisieren. Andererseits sonnte man sich gern in den durchgeführten Baumaßnahmen. Denn diese hatten die Anlage im Ranking wieder in die Top 50 gebracht und die Greenfee-Einnahmen stiegen auch kräftig.
Die neu modernisierte Bahn 8 wurde von einer überregionalen Zeitschrift sogar als die schönste Deutschlands bezeichnet.